Im serbischen Parlament wurde ein Gesetz über den Unterhaltsfonds verabschiedet. Es sieht vor, dass aus diesem Fonds Unterhalt an alleinerziehende Elternteile gezahlt wird, deren ehemalige Partner*innen diesen nicht leisten, während der Staat die Eintreibung des Unterhalts von den säumigen Zahler*innen übernimmt. Das Gesetz regelt die Gründung, Verwaltung und Finanzierung des Fonds, das Recht des Kindes auf vorübergehenden Unterhalt aus dem Fonds, das Verfahren zur Durchsetzung dieses Rechts sowie weitere wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf vorübergehenden Unterhalt. Die Parlamentsvorsitzende Ana Brnabić (SNS – Serbische Fortschrittspartei) betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass es sich um das beste Gesetz zum Schutz von Kindern und Alleinerziehenden handle. Laut Brnabić gab es 2022 in Serbien rund 300.000 alleinerziehende Mütter und 70.000 bis 80.000 alleinerziehende Väter, wobei etwa die Hälfte von ihnen Probleme mit den Unterhaltszahlungen gehabt hätten – zwei Drittel davon Frauen. Sie wies darauf hin, dass künftig der Staat das Geld von unzuverlässige Unterhaltszahler*innen mit Zinsen eintrieben werde – ohne der Möglichkeit der Verjährung der Schulden.