Der Berliner Senat plant ein Gesetz, das ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung den Wechsel in bestimmte Jobs für bis zu zwei Jahre untersagen kann. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und das Vertrauen in die Integrität der Regierung zu schützen. Bisher gibt es in Berlin keine solche Regelung – anders als etwa in Brandenburg, welches seit 2016 eine Karenzzeit für ehemalige Mitglieder der Landesregierung vorsieht. Geplant ist, dass ausscheidende Senator*innen neue Tätigkeiten innerhalb von 24 Monaten angeben müssen, die dann in der Regel für ein Jahr oder maximal zwei Jahre untersagt werden können. Frühere Versuche, eine Karenzzeit einzuführen, scheiterten aus politischen Gründen. Anlass für die aktuelle Debatte sind Fälle aus Brandenburg, bei denen Ex-Minister*innen kurz nach Amtsende beratend tätig wurden. Der Referent*innenentwurf liegt bereits vor und soll ab September in die Verbände- und Verwaltungsbeteiligung gehen.