Femizid nun eigener Straftatbestand in Bosnien-Herzegowina

17.6.2025

Mit 45 Stimmen hat das Haus der Völker des Parlaments der Föderation Bosnien-Herzegowina eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Femizid als eigenständiges Verbrechen definieren. Damit wird die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts erstmals ausdrücklich unter Strafe gestellt. Frauenrechtsorganisationen wie "Stimme der Frau" (Glas žene) begrüßen diesen Schritt als historischen Erfolg. Enisa Raković, die Pressesprecherin der Organisation, betonte, dass das zentrale Ziel – die strafrechtliche Anerkennung geschlechtsspezifischer Gewalt – nun erreicht sei. Gleichzeitig wurden zwei Änderungsanträge, darunter das Verbot der Strafzahlung anstelle einer Haftstrafe, abgelehnt. Ein solcher Fall im nordwestlichen Bihać, bei dem ein Vergewaltiger sich bezüglich einer Haftstrafe freikaufen konnte, sorgte für öffentliche Empörung. Der föderale Justizminister Vedran Škobić (HDZ – Kroatische demokratische Union) erklärte, dass Sexualverbrechen künftig als Hassverbrechen gelten. Somit sei ein Freikauf nicht mehr möglich. Die Reform folgt den EU-Richtlinien und der Istanbul-Konvention, auch wenn Begriffe wie "Lebenspartner*in" im Parlament weiterhin auf Widerstand stoßen.

Quelle: Oslobodjenje.ba, Sarajevo