Oberster Gerichtshof erklärt Streiks in Zagreb für rechtswidrig

3.11.2026

​Der kroatische Oberste Gerichtshof hat die erstinstanzlichen Urteile bestätigt, wonach die Ende September organisierten Streiks bei den Zagreber Stadtwerken und dem öffentlichen Verkehrsbetrieb ZET rechtswidrig waren. Ausschlaggebend war, dass vor Beginn der Arbeitsniederlegungen keine Vereinbarung über die während eines Streiks aufrechtzuerhaltenden unverzichtbaren Dienstleistungen getroffen worden war. Bürgermeister von Zagreb Tomislav Tomašević (M – Wir können's!) zeigte sich wenig überrascht von den Entscheidungen und sprach sich für eine Fortsetzung der Gespräche mit den Gewerkschaften aus. Diese betonten ihrerseits, dass die Urteile nichts an ihren Lohnforderungen änderten und die Verhandlungen über neue Kollektivverträge weitergeführt würden. Damit ist der recht​liche Streit vorerst beendet, während der Tarifkonflikt um höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen andauert.​

Quelle: Radio.hrt.hr/radio-sljeme, Zagreb