Deutsche Bundesregierung beschließt Zehn-Punkte-Plan gegen Terrorismus
18.9.2026
Als Folge des Anschlags auf den Christopher Street Day hat die Deutsche Bundesregierung einen Zehn-Punkte-Plan verabschiedet. Dieser umfasst unter anderem härtere Strafen für besonders gefährliche Messerangriffe, eine Ausweitung des Strafrechts auf Propaganda ausländischer Terrororganisationen wie des IS, strengere Regeln für Bewährungsentscheidungen, eine stärkere Überwachung islamistischer Gefährder*innen etwa durch Fußfesseln, Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung sowie eine bessere Prävention und Deradikalisierung. Auch das Jugendstrafrecht soll angepasst und der Schutz der Allgemeinheit bei Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Zwei zentrale Punkte gehen dabei auf einen Berliner Vorstoß von Justizsenatorin Felor Badenberg zurück: Heranwachsende sollen in Staatsschutzverfahren alters- und reifeangemessener beurteilt werden, wobei die Anwendung des Jugendstrafrechts künftig ausdrücklich begründet werden soll. Ferner soll das Strafrecht auf Propagandamittel ausländischer Terrororganisationen wie des IS ausgeweitet werden. Zusätzlich ist eine stärkere Spezialisierung der Gerichte für Staatsschutzverfahren vorgesehen.